Allgemeines
Die Aufgaben von Kirchenvorstand und Pfarramt in der Kirchengemeinde sind vielfältig. "Kirchenvorstand und Pfarramt sind gemeinsam für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde verantwortlich". Das bedeutet, dem Kirchenvorstand ist zusammen mit dem Pfarramt die Leitung einer Kirchengemeinde übertragen. Diese Gemeindeleitung umfasst alle Bereiche kirchlicher Arbeit. Kirchenvorstand und Pfarramt tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass z.B. recht gepredigt wird, sich vielfältiges Gemeindeleben entwickeln kann, das diakonische Hilfe geschieht und dass Kirche, Grund sowie Finanzen gut verwaltet werden. Nachfolgend dazu - einige - grundlegende Informationen:Aufgaben der Kirchengemeinde sind nach § 3 der Kirchengemeindeordnung (KGO):
- Verkündigung des Wortes Gottes
- Darreichung der Sakramente Abendmahl und Taufe
- Mission und Öffentlichkeitsarbeit
- diakonischer Dienst
Dies geschieht z.B. durch regelmäßige öffentliche Gottesdienste, Konfirmandenarbeit, Kinder- und Seniorenarbeit, Seelsorge und Diakonie.
Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes und des Pfarramtes gehören z. B. die gemeinsame Festlegung der Gottesdienstordnung und der Gottesdienstzeiten.