Lt. Kirchengemeindeordnung ist das Pfarramt
- verantwortlich für die Gottesdienste, Verkündigungen und Amtshandlungen
- zuständig für die Verwaltung der Sakramente (Taufe und Abendmahl)
- über die für gottesdienstliche Veranstaltungen vorgesehenen Räume zuständig
- nach Beratung mit dem Kirchenvorstand darüber verantwortlich, wer in der Gemeinde predigen darf (Kanzelrecht)
- vorrangig für Seelsorge und Beichte zuständig
- über die Leitung von Gemeindegruppen und -kreisen zu entscheiden
- Berater und Ansprechpartner für Ehrenamtliche
- verantwortlich für die Konfirmandenarbeit und die Konfirmation