© Birger Schwarz / Kirchengemeine Meinerdingen

 © Birger Schwarz / Kirchengemeinde Meinerdingen

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Aufgaben, Wahlen und Sitzungen

Wie in einer politischen Gemeinde so gibt es auch für die Kirchengemeinden Regelungen, für die der Kirchenvorstand zuständig ist. Er 
 
  • vertritt die Gemeinde nach außen und fördert die Zusammenarbeit im Kirchenkreis
  • stellt Mittel und Räume zur Verfügung und verwaltet das Vermögen
  • wirkt bei Errichtung und Besetzung von Pfarrstellen mit
  • entscheidet über Anstellungen und Kündigungen von Mitarbeiter/innen, sorgt für deren  Fortbildung und nimmt die Dienstaufsicht wahr
  • ist Ansprechpartner i. S. Lebenswandel und Amtsführung der Pastor(inn)en
  • regelt die Dienstbesprechungen des Amtes der Verkündigung (Zeiten, Grundsätze, Teilnahme, Aufgabenverteilung)
  • beruft Ehrenamtliche und hält den Kontakt zu ihnen aufrecht
  • beschließt die Konfirmandenordnung und entscheidet, wer zusätzlich unterrichtet
  • entscheidet über die Gemeindezugehörigkeit und fördert das Gemeindeleben.
     
Der Kirchenvorstand wird für sechs Jahre gewählt. 
Gewählt wird der Kirchenvorstand von den Mitgliedern der Kirchengemeinde Meinerdingen. 
Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und Mitglied der Kirchengemeinde Meinerdingen ist. 
 
Der Kirchenvorstand wird vom Vorsitzenden zu monatlichen Sitzungen eingeladen.