Abgelaufene Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten
Sehr geehrte Nutzungsberechtigte,
wir möchten Sie drauf aufmerksam machen, dass die Verlängerung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten durch Sie beantragt werden muss, falls Ihnen noch kein Verlängerungsantrag zugestellt worden ist.
Selbstverständlich schreiben wir Sie wie gewohnt an, jedoch liegen uns nicht immer die aktuellen Kontaktdaten vor oder uns fehlt ein konkreter Ansprechpartner.
Daher wenden Sie sich an das Beratungszentrum Kirchliche Friedhöfe Walsrode und Meinerdingen und beantragen die Verlängerung bzw. teilen uns mit, wenn Sie auf eine Verlängerung verzichten wollen.
Wird nach Ablauf der Nutzungszeit die Verlängerung des Nutzungsrechtes nicht innerhalb von 3 Monaten beantragt -gemäß Friedhofsordnung §14, Abs. 3, 3. Satz-, so fällt die Grabstätte entschädigungslos an den Friedhofsträger zurück.
Bitte teilen Sie uns jede Adressänderungen umgehend mit, damit wir Sie erreichen.
Ihr Friedhofsverwaltung, im Oktober 2014