Angehörigen folgender Grabstätten werden gebeten, sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden.
Die Angehörigen ungepflegter Grabstätten werden hiermit aufgefordert, die Grabstätten in einen ordnungsgemäßen Zustand zubringen und dauerhaft in Instand zu halten.
Grabnr. Name des Verstorbenen; bestattet am
01/05/006 Bunselmeier, Heinrich; 25.11.1991
02/08/009 Bielesch, Elisabeth; 03.12.1993
08/03/004 Sommer, Erich; 03.09.1987
13/06/009 Lüpke, Oskar; 14.07.1998
Bitte achten Sie auch die Regelung in der Friedhofsordnung:
Auszug aus der aktuellen Friedhofsordnung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Meinerdingen:
§ 14 Wahlgrabstätten
…
(3) Satz 2 Wird nach Ablauf der Nutzungszeit die Verlängerung des Nutzungsrechtes nicht innerhalb von 3 Monaten beantragt, so fällt die Grabstätte entschädigungslos an den Friedhofsträger zurück.
§ 23 Vernachlässigung
…
(2) Ist die nutzungsberechtigte Person nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch eine öffentliche Bekanntmachung auf die Verpflichtung zur Herrichtung und Pflege hingewiesen. Außerdem wird die unbekannte nutzungsberechtigte Person durch ein Hinweisschild auf der Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Bleibt die Aufforderung oder der Hinweis drei Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung
a) die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen und
b) Grabmale und andere Anlagen beseitigen lassen.