Die Bestattung des Sarges bzw. der Urne erfolgt entweder in einem Wahlgrab oder in einem Reihengrab. Folgende Unterscheidungen gelten hierbei:
Bei den Wahlgrabstätten handelt es sich um Gräber, die in der Regel aus den vorhandenen Plätzen ausgewählt werden und einstellig oder mehrstellig sein können. Wahlgräber können nach Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit verlängert werden. Sie können auch schon zu Lebzeiten erworben werden.
Wie der Name "Reihengrabstätte" schon erahnen lässt, erfolgt die Vergabe der Grabstätte der Reihe nach zum Zeitpunkt der Bestattung. Ein Reihengrab ist immer einstellig. Nach Ablauf der Ruhezeit ist eine Verlängerung der Nutzungszeit ausgeschlossen.
Je nach Bestattungsart gibt es Wahl-und Reihengräber für Erd- bzw. Feuerbestattete. Die Bezeichnungen der Grabstätten für die Feuerbestattung erhalten dann den Zusatz „Urne“, wie Urnenwahlgrab oder Urnenreihengrab.
Weitere Differenzierungen der Grabarten sind im Bereich „Grabgestaltung“ und im Menüpunkt „Grabarten im Meinerdingen“ aufgeführt.