Die Ruhefrist ist die Zeit, während der ein Grab nach einer Bestattung nicht wieder belegt werden darf. Die Ruhezeit ist in der Friedhofsordnung festgelegt und beträgt auf dem Friedhof Meinerdingen für Erd- und Feuerbestattete 30 Jahre.
Die Ruhefrist ist die Zeit, während der ein Grab nach einer Bestattung nicht wieder belegt werden darf. Die Ruhezeit ist in der Friedhofsordnung festgelegt und beträgt auf dem Friedhof Meinerdingen für Erd- und Feuerbestattete 30 Jahre.
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Öffnungszeiten:
Saarstr. 17, Walsrode, Friedhofswärterhaus:
Mo 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 10-12 Uhr
Fr. 9-11 Uhr
Dorfallee 16, Meinerdingen, Kirchenbüro:
Do 10- 12 Uhr
Vorbrück, Diplom-Ökonomin
Seit 2006 beratend, seit 2018 gewählt im Kirchenvorstand
Mitglied im Friedhofsausschuss
Umweltbeauftragte Friedhof
Öffentlichkeitsarbeit/Digitale Medien