Die Ruhefrist ist die Zeit, während der ein Grab nach einer Bestattung nicht wieder belegt werden darf. Die Ruhezeit ist in der Friedhofsordnung festgelegt und beträgt auf dem Friedhof Meinerdingen für Erd- und Feuerbestattete 30 Jahre.
Die Ruhefrist ist die Zeit, während der ein Grab nach einer Bestattung nicht wieder belegt werden darf. Die Ruhezeit ist in der Friedhofsordnung festgelegt und beträgt auf dem Friedhof Meinerdingen für Erd- und Feuerbestattete 30 Jahre.
Mo 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 10-12 Uhr
Fr. 9-11 Uhr in Saarstr. 17, Walsrode, Friedhofswärterhaus
Do 10- 12 Uhr, Dorfallee 16, Meinerdingen, Kirchenbüro
E-Mail:
Postanschrift:
Öffnungszeiten:
Saarstr. 17, Walsrode, Friedhofswärterhaus:
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Dorfallee 16, Meinerdingen, Kirchenbüro:
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