Bezüglich der Grabgestaltung können grundsätzlich zwei Gruppen von Grabstätten unterschieden werden: Grabstätten mit oder ohne Pflegeverpflichtung durch die Angehörigen:
Bezüglich der Grabgestaltung können grundsätzlich zwei Gruppen von Grabstätten unterschieden werden: Grabstätten mit oder ohne Pflegeverpflichtung durch die Angehörigen:
Zum einem gibt es die Gräber für die individuelle und selbstverantwortete Gestaltung und Pflege bis zum Ablauf der Nutzungszeit.
Das heißt, die Grabanlage und -pflege wird selbst durchgeführt oder man beauftragt einen Dritten mit dieser Arbeit (z.B. einen Friedhofsgärtner).
Zum anderen gibt es die –für die Angehörigen – pflegefreien Grabstätten. Hier wird die Grabpflege zum Zeitpunkt des Graberwerbes entweder dem Friedhofsträger übertragen oder über einen Dauergrabpflegevertrag mit der Treuhandgesellschaft für Dauergrabpflege abgewickelt.
Das Nutzungsrecht an einer Urnengrabstätte in der Ruhegemeinschaft Meinerdingen, als Reihengrab oder Partnergrab ist so zum Beispiel an einen Abschluss eines Dauerpflegevertrages über die gesamte Ruhezeit gebunden. Ein ortsansässiger Gärtner wird mit den Pflegearbeiten an dieser Anlage betraut.
Bei den Gräbern, die vom Friedhofsträger (also der Kirchengemeinde Meinerdingen) gepflegt werden, handelt es sich um Grabstätten in Gemeinschaftsgrabanlagen, wie der Friedpark, Heidegarten, Birkenhain und Bestattung am Baum für Urnengräber sowie Rasengräber in unterschiedlichen Varianten (mit liegender Rasengrabtafel für Urnen- und Sarggräber; mit stehendem Stein im Staudenbeet, Findling vor einer Buchenhecke, Bronzetafel auf Sandsteineinfassung jeweils für Sarggräbern).
Für die Rasengräber allgemein gilt der Grundsatz, dass auf jeglichen Grabschmuck auf der Rasenfläche zu verzichten ist (§ 24, Abs. 1 der Friedhofsordnung), damit die Rasenpflege ungehindert durchgeführt werden kann (März-November). Abstellflächen für kleinen Grabschmuck sind ggf. kopfseitig in einem Mulch- bzw. Beetstreifen vorhanden.
Im zeitigen Frühjahr erfolgt in der Regel zum Saisonstart eine gründliche Rasenpflege, hier sollte jeglicher Schmuck durch den Nutzungsberechtigten entfernt werden.
Anlage zur Friedhofsordnung
E-Mail:
Postanschrift:
Öffnungszeiten:
Saarstr. 17, Walsrode, Friedhofswärterhaus:
Mo 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 10-12 Uhr
Fr. 9-11 Uhr
Dorfallee 16, Meinerdingen, Kirchenbüro:
Do 10- 12 Uhr