Friedhof Meinerdingen Friedpark A17

Bild: Friedhof Meinerdingen

Friedhof Meinerdingen Tor

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Friedhof Meinerdingen Gesamt2

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Das Herz ist voller Trauer und Liebe

Nachricht Meinerdingen, 30. Mai 2024

Grabschmuck auf Grabstätten in Gemeinschaftsanlagen

Abschied von einem geliebten Menschen nehmen ist ein sehr individueller Prozess. Der Gang zum Friedhof, zur Grabstätte kann dabei sehr tröstlich sein.

Als Friedhofsverwaltung haben wir vor allem in den letzten Jahren versucht, unseren Friedhof zu einem besonderen Ort zu entwickeln, der jedem ein schöner Platz ist: Es sind hochwertige, thematische Areale entstanden, die liebevoll gepflegt werden. Es ist ein Ort entstanden, der dem Verstorbenen eine würdevolle letzte Ruhestätte sein soll und ein Ort, der den Hinterbliebenen guttut.

Bei diesem hohen Anspruch ist es jedoch nicht leicht, allen gerecht zu werden.

Trauer und Liebe zu einem Verstorbenen wird am Grab oft mit Blumen, Gestecken, Schalen, Kerzen, Engelchen und Bildern ausgedrückt.  Andere genießen die Ruhe, die Nähe, führen ein Gespräch oder Gebet in der Stille, beobachten die Schönheit der Natur und der Grabanlagen auf einer Bank in der Nähe der Grabstätte.

Ist die Wahl der Grabstätte auf eine Gemeinschaftsgrabanlage gefallen, wie Friedpark, Heidegarten, usw. oder Rasengrabanlagen teilt man mit anderen Menschen eben diese eine Grabanlage. Mehrteiliger niedergelegter Grabschmuck an solch einer Grabstätte im Staudenbeet oder Rasen wirkt jedoch für den Beobachter oft unruhig und wird als störend empfunden, für den Wuchs der Pflanzen und die Pflege der Anlage ist abgelegte Schmuck hinderlich.

Daher möchten wir die Besucher solcher Grabstätten mit Grabschmuck in der Hand bitten, darauf Rücksicht zu nehmen. Gerne dürfen frische Schnittblumen abgelegt oder in einer möglichst vertieft eingesetzte Steckvase am Grabstein (nur in Themengärten ohne Rasen) oder an der zentralen Ablagestelle (im Friedpark und bei den Rasengräbern, sofern vorhanden) hingestellt werden. Wir bitten jedoch auf Schmuck, wie Pflanzschalen, Laternen, Kunstblumen, Bilder und ähnliches und vor allem auf Wertvolles oder Bedeutsames zu verzichten.

Darüber hinaus bitten wir um Beachtung, dass das Setzen oder Entfernen von Pflanzen oder sonstige Veränderungen an den Anlagen ausschließlich der Friedhofsverwaltung obliegt.

Im Sinne Aller müssen wir uns leider vorbehalten, nach eigenem Ermessen Grabschmuck und Mitbringsel von den Grabstätten zu entfernen. Alter, kaputter Schmuck wird von der Verwaltung direkt entsorgt, zu üppiger oder ein Zuviel wird an der zentralen Ablagestelle (sofern vorhanden) oder auf dem Wirtschaftsplatz abgelegt und später entsorgt.

Bitte haben Sie hierfür Verständnis und nehmen Sie Rücksicht.

Ihre Friedhofsverwaltung

weitere Infos (Grabgestaltung)

Friedhofsordnung (FO, §16 insbesondere Absatz 2)