Bild: Friedhof Meinerdingen

Bild: Friedhof Meinerdingen

Friedhofsordnung / Friedhofsgebührenordnung

Neben den gesetzlichen Vorgaben (wie das Niedersächsische Bestattungsgesetz) sowie das Kirchenrecht (Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe) enthält die Friedhofsordnung ergänzende Regelungen für den Friedhof, dessen Grabstätten und Gestaltung, Ruhezeiten …, die speziell auf den Friedhof Meinerdingen zugeschnitten sind.

Die Friedhofsgebührenordnung regelt die Höhe der festzusetzenden Gebühren, die für die angebotenen und genutzten Leistungen erhoben werden. Die Gebührenkalkulation folgt nach der Maßgabe der Kostendeckung. Gewinne dürfen nicht erwirtschaftet werden.

Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung werden vom Kirchenvorstand beschlossen und von dem Kirchenkreisvorstand genehmigt, bevor sie nach der Veröffentlichung in Kraft treten.