Am Ende einer langen Allee Richtung Südwest stehen hinter einem großen Naturstein mit Psalm-Inschrift fünf junge Birken im Halbkreis. Der Hain ist mit Sandstein eingefasst und unterpflanzt mit heimischen Stauden. Diese naturnahe Anlage bietet am Fuße der Birkenstämme Platz für Urnen und einen Findling als Grabzeichen direkt am Bestattungsplatz.
Seit dem 5. Mai 2025 werden Nutzungsrechte für Grabstätten im Birkenhain (Themengarten II) als Urneneinzelgrabstätten und Urnendoppelgrabstätten aus dem restlich verfügbaren Bestand vergeben. Die Abrechnung der Gebühr für das Nutzungsrecht an einer Urnengrabstelle (je Bestattung) erfolgt zum Zeitpunkt der jeweiligen Urnenbeisetzung.
Für bis zum 04.05.2025 vergebene Nutzungsrechte an Urnenwahlgrabstätten mit einer Stelle gelten selbstverständlich die vereinbarten Regelungen weiter zu den Gebühren aus der alktuell gültigen Gebührenordnung.
In der Nutzungsrechtsgebühr ist Unterhaltung der hochwertigen Grabanlage für die Dauer der Nutzungszeit enthalten.