Die Heidepflanze bedeutet für unsere Region Heimat, Natürlichkeit, Verbundenheit. Mitten im organisch, liebevoll gestalteten Garten aus Heide, Eiben, Gräsern und anderen heimischen Pflanzen umgeben von Sandsteinmauern können Urnen beigesetzt werden. Jede Grabstätte erhält einen kleinen Findling als Grabzeichen.
Seit dem 5. Mai 2025 werden Nutzungsrechte für Grabstätten im Heidegarten (Themengarten I) als Urneneinzelgrabstätten und Urnendoppelgrabstätten vergeben. Die Abrechnung der Gebühr für das Nutzungsrecht an einer Urnengrabstelle (je Bestattung) erfolgt zum Zeitpunkt der jeweiligen Urnenbeisetzung.
Nutzungsrechte an Urneneinzelgrabstätten und Urnendoppelgrabstätten können auch zu Lebzeiten gegen eine Gebühr reserviert werden.
Für bis zum 04.05.2025 vergebene Nutzungsrechte an Urnenwahlgrabstätten mit einer Stelle gelten selbstverständlich die vereinbarten Regelungen weiter zu den Gebühren aus der alktuell gültigen Gebührenordnung.
In der Nutzungsrechtsgebühr ist Unterhaltung der hochwertigen Grabanlage für die Dauer der Nutzungszeit enthalten.