Anfang der 80-iger Jahre wurde der Friedhof erweitert und von einem Landschaftsarchitekten interessant geplant und wirkungsvoll angelegt. Mit einem Blick auf den Friedhofsplan lässt sich die Besonderheit schnell erkennen. Die Anlage gleicht dem Bild eines Kirchenfensters, das in dem oberen Bereich halbrund angelegt Reihen zeigt.
Anders als bei den geradlinig „alten“ und klassischen Grabreihen sind hier die meisten Gräber für Erdbestattung nicht rechteckig, sondern trapezförmig. Hieraus ergibt sich die besondere Gestaltungsvorschrift, dass nur zum Weg abgrenzende Natursteineinfassungen gestattet sind (§ 24, Abs. 2 der Friedhofsordnung), da rechtwinklige 4-Seiten-Einfassung in der gebogenen Reihe geometrisch nicht möglich sind ohne dass ein „Niemandsraum“ entsteht.
Gleichzeitig sollten die von einer gemischten Sträucherhecke eingefassten Abteilungen einem großen, bunten Beet gleichen, das nicht durch steinerne Begrenzungen und Kieselsteine zerteilt wird.
Um auch in Zukunft an dieser schönen Vison der grenzenlosen, bunten Grabfeldgestaltung festzuhalten, sind alle Grabnutzungsberechtigten aufgefordert hier mitzuwirken und ihre Grabgestaltung entsprechend auszuwählen.