Im Herbst 2016 wurde ein externer Sachverständiger beauftragt, die Grabsteinprüfung auf dem Friedhof durchzuführen, falls der Grabstein auf der von Ihnen betreuten Grabstätte mit einen grünen oder roten Aufkleber mit entsprechendem Gefährdungshinweis versehen ist und Sie von der Verwaltung noch keine Nachricht bekommen haben, möchten wir Sie bitten sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Falls noch nicht geschehen, ist von den Nutzungsberechtigten zeitnah (nach der Frostperiode) eine Bestätigung über die Wiederbefestigung des Grabsteins bei der Friedhofsverwaltung einzureichen. Die Formulare waren dem Anschreiben beigefügt oder können im Büro des Beratungszentrums angefordert werden.
Wir müssen noch darauf hinweisen, dass das Entfernen von Grabsteinen vor Ablauf der Ruhefrist (30 Jahre) nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet ist (§27, Absatz 1 Friedhofsordnung).