
Gemeindeleben im Ausnahmezustand
Außerordentliche Situationen erfordern außerordentliche Maßnahmen.
Die aktuellen Regelungen des kirchengemeindlichen Lebens in der Corona-Pandemie (Stand 17.03.2020):
Für alle Gottesdienste und Veranstaltungen von Gruppen und des Kirchcafés gilt zunächst bis zum 19. April striktes Durchführungsverbot.
Da auch für die Zeit nach diesem Termin keine Garantie für eine Entwarnung der Situation besteht, wurden die geplanten Konfirmationen am 26. April und 3. Mai abgesagt und in die Zeit nach den Sommerferien verlegt.